CDU Stadtbezirksverband Frankfurt-Eschersheim

3. Infoveranstaltung Pflege am 13. November 2014

Verschiedene Arten der Vollmacht

Herr Reinhold Reichert vom Bürgerinstitut Frankfurt am Main referiert:

Wer durch Unfall, Krankheit oder im Alter vorübergehend oder dauerhaft seine Angelegenheiten nicht selbst regeln kann, hat die Möglichkeit, schon vorher festzulegen, wer die rechtliche Vertretung für sie/ihn übernehmen soll.

Eine gesetzliche Betreuung durch das Betreuungsgericht wird dadurch vermieden.

Das Bürgerinstitut berät Einzelpersonen, Familien oder Gruppen über
• Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen
• die Formulierung dieser persönlichen Dokumente
• den rechtlichen Rahmen von Patientenverfügungen
• die evtl. Erforderlichkeit einer weiteren Beratung durch einen Arzt oder Notar

Das Bürgerinstitut unterstützt
• bereits tätige Bevollmächtigte durch Beratung und Hilfe im administrativen Bereich
• im Einzelfall vertreten wir Bevollmächtigte, falls diese/r vorübergehend ihre/
seine Aufgaben (z.B. durch Krankheit) nicht wahrnehmen kann

Das Bürgerinstitut ist behilflich
• bei der Suche nach einem Bevollmächtigten und klären diesen über seine Aufgaben und Pflichten auf
• bei der Änderung oder Ergänzung bestehender Verfügungen
• bei regelmäßiger / jährlicher Prüfung bzw. Anpassung an neue Gegebenheiten oder Gesetzesänderungen